Ist die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben, bleibt oft nur die Fällung als letzte Möglichkeit.
Hier gibt es in der Regel hohe Auflagen seitens der Behörden.
Bei akuter Gefährdung muss allerdings umgehend gehandelt werden.
Für Bäume auf Privatgrundstücken gilt dabei die Haftung des Besitzers.